Das Sachwertverfahren wenden wir vorrangig bei eigengenutzten Immobilien an. Das heißt bei Grundstücken, Wohnungen und Häusern, die nicht vermietet werden, sondern durch Sie selbst bewohnt sind. Die Ermittlung des Wertes Ihrer Immobilie erfolgt hier anhand einer Aufrechnung der Kosten, die bei einem Neubau Ihrer Immobilie entstehen würden abzüglich der Abnutzung durch die Bewohnung und des Alters der Immobilie.